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Wer gegen Verfassungsbruch klagt, ist „schlechter Verlierer“…

Im Oktober 2015 hat der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit Wirkung vom 18. Dezember 2015 sollen die Telekommunikationsdienstleister (mit gewissen Übergangsfristen zur Installation der notwendigen Technik) folgenden Daten über uns alle speichern:

  • Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate, zu speichern für 10 Wochen,
  • Rufnummern, Sende- und Empfangszeit aller SMS-Nachrichten, zu speichern für 10 Wochen,
  • zugewiesene IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung, zu speichern für 10 Wochen,
  • Standortdaten bei Beginn einer mobilen Internet-Verbindung, zu speichern für 4 Wochen,
  • Standortdaten der Teilnehmer aller Mobiltelefonate bei Beginn des Telefonats, zu speichern für 4 Wochen.

Zwischen 2008 und 2010 gab es bereits eine – noch umfangreichere – Vorratsdatenspeicherung, die allerdings vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt und aufgehoben wurde. Ebenso hatte der Europäische Gerichtshof 2014 eine entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen der Verletzung von Grundrechten für nichtig erklärt. Zahlreiche Fachleute haben auch gegen die neuerliche Einführung dieses Instruments der Massenüberwachung schwere verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht – letztlich ohne Erfolg.

Diverse Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung sind derzeit in Karlsruhe anhängig.

Genau dieses forderten nun auch die Piraten im Landtag (Drs. 18/3774): Das Land Schleswig-Holstein solle vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.

Im März letzten Jahres hatten sich bis auf die CDU alle Landtagsfraktionen einer Resolution angeschlossen, welche die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung verurteilte. Hiervon wollten SPD, Grüne und SSW nun aber nichts mehr wissen. Die hanebüchene Begründung: mit einer Klage würde man sich als „schlechter Verlierer“ erweisen. Eine seltsame Kategorie, wenn es um die Verletzung der Grundrechte aller Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes geht.

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