Es ist mal wieder so weit: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wurde gefordert, ab dem 68. Lebensjahr solle man künftig den Ruhestand genießen dürfen. Ich habe mir das Gutachten mit diesem Vorschlag mal genauer angeschaut.

Es ist mal wieder so weit: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wurde gefordert, ab dem 68. Lebensjahr solle man künftig den Ruhestand genießen dürfen. Ich habe mir das Gutachten mit diesem Vorschlag mal genauer angeschaut.
Es gibt Tage, die vergisst man nicht. Es gibt eine dauerhafte, unauslöschliche Erinnerung daran, was man zu dem Zeitpunkt tat, als man eine bestimmte Nachricht erhalten hat. Die allermeisten dieser Tage sind persönlicher Natur, manchmal aber auch weltbewegende Ereignisse. Der 11. März 2011 war für mich so ein Tag.
Vor einigen Tagen hat der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) davon gesprochen, dass er sich mehr verkaufsoffene Sonntage wünsche, und dass der Erhalt des Einzelhandels „eine nationale, ja auch eine patriotische Aufgabe sei“. Weniger Pathos ging offensichtlich nicht.
„Eine besondere Situation erfordert besondere Maßnahmen. Inmitten der durch die Corona-Pandemie verursachten Krise Kürzungen gänzlich zu vermeiden, notwendige Gelder unter anderem für das Städtische Krankenhaus zu mobilisieren und keine Abstriche bei dringend gebotenen Zukunftsinvestitionen zu machen, verdient Zustimmung.“
Vor nunmehr 70 Jahren hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Seitdem hat die Verfassung zahlreiche Änderungen gesehen. Erlaubt sein muss die Frage: Reicht das Grundgesetz für die Zukunft aus?
Langsam nimmt die Debatte um eine Enteignung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne Fahrt auf: Im Bundesland Berlin startet am 6. April ein Volksentscheid. Natürlich ist auch eine hysterische Gegenkampagne gestartet.