Die in der Bundesrepublik 2007 durch die damalige CDU-SPD-Bundesregierung beschlossene und eingeführte Vorratsdatenspeicherung war 2010 durch das Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt und gestoppt worden. Im April 2014 schließlich erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar.
In der vergangenen Woche war der SPD-Bundesvorsitzende und Vizekanzler Sigmar Gabriel wiederholt durch Äußerungen in der Presse aufgefallen, er würde die erneute Einführung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung begrüßen. Auch vom SPD-Landeschef Ralf Stegner waren zumindest zweideutige Kommentare zum Thema zu vernehmen. Da CDU/CSU seit langem eine Wiedereinführung dieses verfassungswidrigen Überwachungsinstrumentes fordern, steht die Befürchtung im Raum, dass die Große Koalition diesen erneuten Angriff auf die Grundrechte tatsächlich unternehmen könnte.
Vor diesem Hintergrund brachten FDP und Piraten einen gemeinsamen Dringlichkeitsantrag ein (Drs. 18/2836), welcher vom Landtag ein klares Bekenntnis gegen die Vorratsdatenspeicherung einforderte. Alle Regierungsfraktionen schlossen sich dieser Forderung an, allerdings ließ es sich Ralf Stegner (SPD) erneut nicht nehmen seine völlige technische und juristische Ahnungslosigkeit auf diesem Gebiet zu demonstrieren (weiteres siehe Berichterstattung auf Plenum Online).
Einzig die CDU im Landtag stimmte gegen diesen Antrag und sprach sich deutlich für die Wiedereinführung anlassloser Kommunikationsüberwachung aus.
Zur weiteren Beschäftigung mit diesem Thema sei die Seite des bundesweiten „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” sehr empfohlen.