Eine alte Frau und ein Baby sitzen sich gegenüber. Die alte Frau streckt ihre Arme in Richtung des Baby aus.

Rente ab 68 notwendig? Nicht für dumm verkaufen lassen!

Es ist mal wieder so weit: Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wurde gefordert, ab dem 68. Lebensjahr solle man künftig den Ruhestand genießen dürfen. Vorgeschlagen hat dieses der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium in einem umfangreichen Gutachten (für den Fall, dass es in der Versenkung verschwindet schon mal auf meinem Server gesichert ─ als Originalquelle zur Zeit noch hier zu finden).

Zwar haben allerlei (Kanzler-)Kandidatinnen und Kandidaten für die anstehende Bundestagswahl den Vorschlag nach einer Rente mit 68 Jahren erbost zurückgewiesen. Allerdings war dieses auch vor der Einführung der Rente mit 67 Jahren der Fall, so dass man sich mit den Vorschlägen dieses Wissenschaftlichen Beirats durchaus auseinandersetzen sollte ─ immerhin kommt die Forderung nicht von den üblichen Verdächtigen wie Arbeitgeberverbänden oder der Jungen Union, sondern von durchaus renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ohne den Ruf einer größeren „wirtschaftsnähe“ (was allerdings auffällt: unter den 14 beteiligten Professoren befindet sich genau eine Frau).

Eine sozial gerechte und zukunftsfähige sowie realistische Rentenpolitik wird sich auch nicht mit wohlklingenden Schlagworten alleine machen lassen, sondern bedarf der Auseinandersetzung mit der Materie. Ich habe mir das Gutachten deswegen mal genauer angeschaut.

Schockartig steigende Finanzierungsprobleme?

Ein Anlass für dieses Gutachten zu Vorschlägen für die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung ist der immer weiter zunehmende Bundeszuschuss an die gesetzliche Rentenversicherung: Steuermittel aus dem Bundeshaushalt, die noch zusätzlich zu den Beitragszahlungen an die Rentenversicherung fließen. Und in der Tat, die Höhe dieses Bundeszuschusses ist schon heute hoch. So sind z.B. für das Jahr 2021 insgesamt über 106,3 Mrd. Euro eingeplant, dieses sind immerhin fast 20% des gesamten Bundeshaushaltes. Nach Berechnung im Gutachten würde dieser Bundeszuschuss bei heutigem Rentenrecht stetig ansteigen und bis zum Jahre 2060 fast 60% des Bundeshaushaltes umfassen. Dieses wäre tatsächlich nicht mehr zu bezahlen.

Nicht auszuschließen wäre, dass die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Haltelinien nicht durch Umschichtung des Bundeshaushalts, sondern durch dessen Ausdehnung aufgebracht werden.

Seite 20 im Gutachten

Bei der Problematisierung des steigenden Bundeszuschusses geht der Wissenschaftliche Beirat allerdings von falschen Grundannahmen aus (bzw. er zieht veränderte Grundannahmen nicht in Betracht). So wird zwar sehr detailliert durchgerechnet, wie hoch z.B. die Mehrwertsteuer ausfallen müsste (27,2% im Jahre 2040, im Jahre 2060 dann 32,3%), um den steigenden Bundeszuschuss zusätzlich zu finanzieren. Ebenso wird angenommen, dass sich das Aufkommen aus der allgemeinen Einkommenssteuer um 19% steigern ließe, was etwa 50 Mrd. Euro zusätzlich brächte. Überhaupt nicht betrachtet wird allerdings eine mögliche Steigerung der Staatseinnahmen durch eine Wiedererhebung der Vermögenssteuer, eine fair ausgestaltete Erbschaftssteuer ohne die derzeit großen Vermeidungsmöglichkeiten oder eine tatsächliche Besteuerung großer Konzerne (hierfür gibt es ganz aktuell zumindest positive Anfänge). Diese zusätzlichen Einnahmen wären durchaus beträchtlich und würden das Problem des steigenden Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung maßgeblich verringern.

Ebenso geht das Gutachten davon aus, dass das System der gegenwärtige Beitragserhebung unveränderlich bleibt ─ inklusive der heutigen Beitragsbemessungsgrenze und inklusive des heutigen Personenkreises an versicherungspflichtigen. Dieses greift allerdings zu kurz, da durchaus eine Ausweitung sowohl der Beitragsbemessung als auch des in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlenden Personenkreises denkbar und sinnvoll ist. Entsprechende Möglichkeiten werde ich weiter unten im Text kurz darstellen.

Ist die demographische Entwicklung wirklich ein Problem?

Kern des Vorschlages des Wissenschaftlichen Beirats ist die „dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung“, welche bekanntlich und erfreulicherweise steigt. Seit Jahrzehnten wird vor einer „demographischen Katastrophe“ gewarnt, weil die Geburtenrate zu niedrig sei und zukünftig immer weniger erwerbstätige Personen immer mehr Rentner:innen versorgen müssten ─ immer neue Runden von Rentenkürzungen wurden damit begründet. Jetzt soll also das Renteneintrittsalter bis 2042 auf 68 Jahre ansteigen, um die erwartete Steigerung der Lebenserwartung „auszugleichen“.

Dargestellt als Kurvengrafik ist die Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffen in Deutschland von 1871 bis 2019.
Quelle: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (CC BY-ND 4.0)

Tatsächlich aber ist die demographische Entwicklung gar kein Problem. Niedrig sind die Geburtenraten nur im Vergleich zu den Jahrgängen, die derzeit in Rente gehen. Dieses ist insoweit eine einmalige Herausforderung für die Rentenversicherung, da später geburtenschwächere Jahrgänge in Rente gehen werden und das Verhältnis sich wieder ausgleicht. Der Jahrgang 1971 ist der letzte, welcher eine so hohe Geburtenrate hatte, die später nie wieder erreicht wurde. Seit Anfang der 1970er Jahre aber ist die Geburtenrate weitgehend stabil und schwankt um 1,5.

Dieses würde zwar in der Tat eine stetig abnehmende Bevölkerung bedeuten (die Geburtenrate müsste knapp über 2 liegen, dem sogenannten „Ersatzniveau der Fertilität“, damit sie sich auf diesem Wege reproduziert), allerdings ist dieses nicht der Fall: Der Faktor Zuwanderung wird hierbei überhaupt nicht berücksichtigt. Trotz eines halben Jahrhunderts an Geburtsraten (deutlich) unterhalb von 2 ist die Bevölkerung Deutschlands nicht etwa stetig gesunken, sondern sogar leicht gestiegen. Seit Jahrzehnten schwankt sie um 80 Mio. Einwohner:innen, und fast alle Prognosemodelle des Statistischen Bundesamtes gehen auch davon aus, dass dieses dauerhaft so bleibt.

Dass es sich wie vielfach behauptet um „Einwanderung in die Sozialsysteme“ handeln würden, ist ein Märchen und durch entsprechende Beitragseinnahmen deutlich widerlegt. Allerdings nur ein halbes Märchen, denn: Eine Einwanderung in die Sozialsysteme findet durchaus statt ─ in Form von Beitragszahlenden.

Letztlich ist die demographische Entwicklung kein Problem für die gesetzliche Rentenversicherung, welches nicht bewältigt werden kann (nebenbei: unzählige „ausgefallene“ Beitragszahlende aufgrund von Faschismus und Weltkrieg waren es auch nicht). Sie wird aber gerne zur Angstmache benutzt, um Widerstand gegen die Schwächung des gesetzlichen Rentenversicherungssystems zu ersticken und die Leute in die sogenannte „private Vorsorge“ zu treiben ─ dieser Einschätzung, die ich schon vor fast zwölf Jahren in einem Wahlkampf an interessierte Betriebsräte schrieb, habe ich bis heute nichts hinzuzufügen.

Möglichkeiten einer sozial gerechten, zukunftsfähigen und realistischen Rentenpolitik

Die gesetzliche Rentenversicherung muss reformiert werden, damit sie auch in Zukunft bestehen kann. Insoweit bin ich mit den Verfasser:innen des Gutachtens einer Meinung. Eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt und weiter sinkende Leistungen der Rentenversicherung sind aber der völlig falsche Weg. Schon heute können viele Beschäftigte nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten und müssen mit Abschlägen früher in Rente gehen ─ Altersarmut vorprogrammiert.

Das Ziel einer jeden Rentenreform muss eine Lebensstandardsicherung im Alter sowie eine Beseitigung der Altersarmut sein. In eine Wahljahr haben die Parteien natürlich entsprechende Ideen vorgelegt:

Die SPD hat, erstmal seit viel zu vielen Jahren, ganz brauchbare Vorschläge präsentiert. So ist z.B. der Vorschlag, gesetzlich Pflichtversicherten die Möglichkeit einzuräumen, zusätzliche freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen um spätere Rentenansprüche zu erhöhen, eine gute Idee. Häufig lohnt dieses deutlich mehr, als zusätzlich eine teure private Rentenversicherung abzuschließen.

Bei den Grünen ist das Kapitel zur Rentenpolitik ehr dünn und wenig aussagekräftig. Die Betonung der Wichtigkeit privater Vorsoge ist sogar besorgniserregend. Allerdings ist das deutliche Bekenntnis zu einer Bürger:innen-Versicherung (in welche alle mit allen Einkunftsarten einzahlen) ein Pluspunkt, welcher bei möglichen Koalitionsverhandlungen mit CDU/CSU hoffentlich nicht sofort geopfert wird.

Mein Partei DIE LINKE hat seit jeher ein rentenpolitisches Programm, welches den Schwerpunkt auf die Verhinderung von Armut im Alter setzt. Wichtiges Instrument hierfür ist die Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro im Monat, welche bei Bedarf ausgezahlt und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.

Ich möchte noch einige Punkte nennen welche wichtig sind, um eine sozial gerechte und zukunftsfähige Rentenversicherung zu erreichen:

  • Mehr Leute in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen lassen
    Zahlreiche Menschen zahlen nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein: viele Freiberufler:innen und Selbstständige, Abgeordnete und vor allem Beamtinnen und Beamte. Hier muss die Bürger:innen-Versicherung, in welche alle einzahlen, endlich Realität werden. Gerade bei den Verbeamteten ist dieses aber gar nicht so einfach: Ihre Versorgungsbezüge im Ruhestand sind durch den Vertrauensschutz rechtlich geschützt. Es würde vor keinem Gericht Bestand haben, wenn Personen, die bereits verbeamtet sind, plötzlich (möglicherweise niedrigere) Renten statt der bei Beginn der Beamtenlaufbahn zugesagten Pensionen zu erwarten haben. Eine vollständige Umstellung auf eine Beteiligung am gesetzlichen Rentensystem wäre also nur bei denen möglich, die neue verbeamtet werden. Zumindest bei denen, die erst wenige Jahre in einem Beamtenverhältnis sind wäre eine Umstellung zu einem bestimmten Stichtag denkbar: Im Ruhestand werden dann die bis zum Stichtag erworbenen Pensionsansprüche und die seit dem Stichtag erworbenen Rentenansprüche ausgezahlt. Die möglicherweise entstehende Differenz zwischen dieser Summe und den ursprünglich zugesagten Versorgungsbezügen müsste aus Steuermitteln beglichen werden. Eine lohnende Investition, um die zukünftige Beitragsbasis der gesetzlichen Rentenversicherung zu verbreitern.
  • Andere Einkunftsarten zur Finanzierung heranziehen
    Seit vielen Jahren steigen die Einkünfte aus Kapitalerträgen sehr viel schneller als die Einkünfte aus Löhnen. Einkommen und Vermögen sind in Deutschland inzwischen sehr ungleich verteilt. Einzig die Einkünfte aus nichtselbstständiger Erwerbsarbeit (Löhne) sowie freiwillige Beiträge hingegen finanzieren bisher die gesetzliche Rentenversicherung. Zukünftig müssen insbesondere die Kapitaleinkünfte (natürlich unter Berücksichtigung der gewohnten Freibeträge) auch mit Beiträgen zur Rentenfinanzierung herangezogen werden. Hierfür müsste ein fester Prozentbetrag für Kapitaleinkünfte definiert werden, welcher über die Finanzämter einzuziehen und an die Rentenversicherung zu zahlen ist.
  • (Solo-)Selbständigen die Beteiligung ermöglichen
    Für eine ganze Reihe von Selbstständigen besteht Versicherungspflicht, für viele allerdings nicht. Ihnen bleiben nur freiwillige Beiträge oder private Anbieter. Ob versicherungspflichtig oder nicht: Die Höhe der Beiträge ist für viele Selbstständige nur sehr schwer zu leisten, da sie ─ anders als angestellte Beschäftigte ─ nicht nur den Halben, sondern den gesamten Beitrag alleine aufbringen müssen. Hier muss einerseits Entlastung geschaffen werden, andererseits die Versicherungspflicht auf alle selbstständig Tätigen ausgedehnt werden. Es sollte für alle Selbstständigen und Freiberufler:innen ein System gelten, wie derzeit bei der Künstlersozialkasse: Es ist nur der hälftige Beitrag zur Rentenversicherung (und in die anderen Sozialkassen) zu zahlen. Unternehmen und andere Auftraggeber:innen zahlen einen Sozialabgabe (so wie die heutige Künstlersozialabgabe) von ein paar Prozent des Auftragswertes zugunsten der Sozialversicherungen.
  • Beitragsbemessungsgrenze anheben
    Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit monatlich 7.100 Euro West/6.700 Euro Ost) in der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen diejenigen, die mehr verdienen, proportional weniger in die Rentenkasse ein als diejenigen mit einem geringeren Einkommen. Das ist sozial ungerecht und bevorteilt einseitig die besonders Wohlhabenden.
    Zwar gibt es auch den Vorschlag (z.B. von der LINKEN), die Beitragsbemessungsgrenze gänzlich abzuschaffen ─ dieses dürfte aber verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer Ausarbeitung festgestellt hat. Zielführender wäre daher eine starke Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, etwa eine Verdoppelung. Richtgröße hierfür könnte die höchste Besoldungsstufe im öffentlichen Dienst sein, das wären im Moment monatlich knapp 15.000 Euro.

Am allerwichtigsten für eine sichere, zukunftsfähige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist dann noch ein Punkt zu nennen: Die Löhne und Gehälter müssen steigen! Es braucht einen höheren, armutsfesten Mindestlohn von 13 Euro, allgemeinverbindliche Tarifverträge, eine weitgehende Einschränkung prekärer Beschäftigungsformen sowie generell eine Politik, die wieder am Ziel der Vollbeschäftigung orientiert ist statt Erwerbslosigkeit als individuelles Schicksal hinzunehmen. Dann klappt es auch mit der Rente, weit über das Jahr 2060 hinaus.

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