Im Jahre 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht – damals noch als zuständiges Verfassungsgericht für Schleswig-Holstein, da das Landesverfassungsgericht noch nicht existierte – aufgrund einer Klage von Grünen und LINKE die bis dahin auch bei hiesigen Kommunalwahlen bestehende 5 %-Hürde für verfassungswidrig erklärt und gekippt. Nun möchte die SPD wieder eine Sperrklausel von 2,5 % bei Kommunalwahlen einführen (Drs. 19/79).
Angeblich seien Kreistage und örtliche Kommunalparlamente wegen einer „Zersplitterung der kommunalen Vertretungen durch Einzelmandatsträger und Kleinstfraktionen“ nicht arbeitsfähig, so die SPD. Ebenso würde durch „zu viele Parteien und Wählervereinigungen“ faktisch immer eine sogenannte Große Koalition bestehen, was der Demokratie nicht gut täte.
Mit den Realitäten in den Kreisen, Städten und Gemeinden hat dieses Wehklagen hingegen wenig zu tun. Zwar sind in der Tat heute viel mehr politische Kräfte in zahlreichen Kommunalparlamenten vertreten – von Kommunalverwaltungen, die deswegen ihre Arbeit einstellen mussten, ist hingegen nicht bekannt. Hier spielt wohl eher die Furcht der einstigen „Volkspartei“ eine Rolle, in Zukunft immer weniger Wählerinnen und Wähler überzeugen zu können, wenn diese auch andere Optionen haben. Der Wegfall der 5 %-Hürde bei Kommunalwahlen (und später auch bei den Europawahlen) war ein Gewinn für die Demokratie: Wählerinnen und Wähler müssen keine Angst mehr davor haben, dass ihre Stimme verschenkt ist, wenn sie gemäß ihrer Überzeugungen eine kleinere Partei wählen. In den Kommunalvertretungen müssen jetzt verschiedene Interessen ausdiskutiert werden, die vorher kaum Gehör gefunden haben. Das kann nur förderlich sein. Auch bei Landtags- und Bundestagswahlen ist die Abschaffung der 5 %-Hürde überfällig, will man es mit der Weiterentwicklung der Demokratie und dem Engagement gegen Politikverdrossenheit wirklich ernst meinen.
Auch wenn es sich die SPD so sehr gewünscht hat, aus der Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen wurde im Landtag nichts: Zwar hatte auch die CDU im Wahlkampf eine solche gefordert (und zwar sogar von 4 %), musste jetzt aber Rücksicht auf die Partner in der Jamaika-Koalition nehmen. Grüne und FDP stünden häufig genug selbst in der Gefahr, an Sperrklauseln zu scheitern. Der Antrag wurde nicht beschlossen und in die Ausschüsse versenkt.