Nun ist es auf Gesetzesinitiative der Landesregierung (Drs. 18/4274) tatsächlich passiert: SPD, Grüne und SSW haben ihr Wahlgeschenk, 100 Euro „Krippen-Geld“ pro Monat, im Landtag beschlossen. Ausgeschüttet werden soll dieses ab dem 1. Januar 2017 auf Antrag an Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder unter drei Jahren in einer Krippe betreuen lassen.
Eine gute Sache für die Eltern, sollte man meinen. Leider ist das aber nicht so, die Einführung Blendwerk (ganz kurz vor der Landtagswahl – was natürlich reiner Zufall ist…), in den allermeisten Fällen ohne tatsächliche Entlastung für die Eltern und Erziehungsberechtigten: Die sowieso schon hohen Krippen-Gebühren in Schleswig-Holstein sollen in den allermeisten Kommunen sogar noch weiter ansteigen.
Hinzu kommt: Insbesondere die SPD bricht damit ihr Wahlversprechen aus dem Jahre 2012, zumindest ein Jahr Kinderbetreuung wieder kostenfrei zu machen – so wie es vor den schwarz-gelben Kürzungsorgien von 2010/2011 der Fall war. Davon ist jetzt überhaupt nicht mehr die Rede – vielmehr soll das „Krippen-Geld“ ein „Einstieg“ in eine kostenfrei Kinderbetreuung sein, welche viele Jahre unbestimmt und ohne konkreten Plan in die Zukunft (im Moment ist von 2025-2030 die Rede) verschoben worden ist.
Statt dieses durchschaubaren Wahlgeschenkes wäre es besser gewesen, die hierfür veranschlagten 23,7 Mio. Euro an die Kommunen zu verteilen, und zwar unter der Prämisse, dieses Geld für einen „Gebühren-Bremse“ zu verwenden. Denn: Das „Krippen-Geld“ hat keinerlei Wirkung auf die langfristige Finanzplanung der Kommunen im Bereich der Kinderbetreuung und könnte gar nach dem Wahljahr auch ganz schnell wieder abgeschafft werden.
Einigermaßen entlarvend ist auch der Begründungstext zum neu einzuführenden § 25b (4) des Kindertagesstättengesetzes, welcher nämlich nur „in der Regel“ verhindern soll, dass das „Krippen-Geld“ bei Eltern und Erziehungsberechtigten, die Transferleistungen beziehen, als Einkommen verrechnet wird. Zumindest bei Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem SGB II (sprich: ALG II alias Hartz IV) dürfte diese Schutzkonstruktion in sich zusammenfallen: Da in den Regelsätzen Aufwendungen für Kinderbetreuung & Erziehung enthalten sind (welche zwar lächerlich gering sind, aber es geht hier um die Rechtsfolge) und es ebenso die „Leistungen für Bildung & Teilhabe“ gibt, dürfte die Bedingung für die Nicht-Anrechnung als Einkommen im SGB II (öffentlich-rechtliche Leistung, die einen Zweck umfassen, der nicht bereits durch SGB II-Leistungen gedeckt ist) entfallen. Oder kurz: Wer ALG II bezieht wird dieses mit dem „Krippen-Geld“ verrechnen müssen – bekommt also genau 0 Euro zusätzlich.
Dieses Gesetzt ist also nicht nur überflüssig (da es reale Probleme nicht löst, sondern nur durchschaubare Wahlgeschenke verteilt), sondern auch noch schlecht gemacht!
Durch die derzeitigen Steuermehreinnahmen – die nach Aussage der Landesfinanzministerin Monika Heinold (Grüne) sogar zu Haushaltsüberschüssen führen könnten, wäre eine kostenfreie Kinderbetreuung bereits jetzt weitgehend finanzierbar. Offensichtlich fehlt aber allen derzeit im Landesparlament sitzenden Parteien der politische Wille, diese endlich einzuführen. Es braucht DIE LINKE im Landtag von Schleswig-Holstein, um für die Interessen von Eltern und Erziehungsberechtigten Druck zu machen!
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