Rotoren einer Windkraftanlage.

Viel Wind um den Wind…

Im Schnellverfahren hat der Landtag in dieser Tagungswoche mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der CDU ein Gesetz (Drs. 18/2983) beschlossen, welches den Bau von Windkraftanlangen für die kommenden zwei Jahre verbietet. Ausnahmen hiervon sind allerdings vorgesehen.

Hintergrund dieser Änderung des Landesplanungsrechts sind aktuelle Urteile des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, welche die bisherige Regionalplanung zum Windkraftausbau gekippt hatte. Alleine aufgrund erfolgter Bürgerentscheide auf Gemeindeebene, welche sich gegen den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen ausgesprochen hatten, dürfe die Genehmigung neuer Anlagen in diesen Gemeinden nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden – so wie es bisher landesrechtlich geregelt war. Ein solcher Eingriff in die Eigentumsfreiheit sei rechtswidrig, so das OVG Schleswig.

Aufgrund der so entstandenen Situation waren sich Landesregierung und CDU einig, mittels eines sehr schnell durch den Landtag gepeitschten Gesetztes einen befürchten „Wildwuchs” beim Bau neuer Windkraftanlagen zu verhindern. Kritik und hitzige Wortbeiträge hierzu gab es von den anderen beiden Oppositionsfraktionen, FDP und Piraten, nur am Verfahren. In der Sache wurde auch keine anderen Vorschläge unterbreitet.

Dabei wäre es spannend gewesen, einmal grundlegend über die aufgeworfenen Fragen zu diskutieren: Darf der erklärte Bürgerwille einer Gemeinde den übergreifenden Notwendigkeiten der Energiewende entgegenstehen? Oder ist vielmehr die Umsetzung der Energiewende (z.B. auch bei den Stromleitungen) von so großer Bedeutung für die Allgemeinheit, dass die Interessen Einzelner zurückstehen müssen?

Um Antworten auf diese Fragen wird sich auch DIE LINKE. Schleswig-Holstein nicht drücken können.

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