Am Donnerstag setzte der Landtag den ersten Untersuchungsausschuss in dieser Wahlperiode ein (Drs. 18/3352). Gegenstand des Untersuchungsausschusses ist ein Aufklärung über verschiedene Fragen, die sich aufgrund der sogenannten „Friesenhof-Affäre“ ergeben haben.
Hintergrund sind die erstmalig Ende Mai 2015 durch die Fraktion der LINKEN in der Hamburger Bürgerschaft aufgedeckten Zustände in der Jugendhilfeeinrichtung „Friesenhof“ in Dithmarschen. An den drei Standorten zur Unterbringung von Mädchen und jungen Frauen war es mutmaßlich über Jahre Praxis, mit Menschenwürde und Kinderrechten nicht zu vereinbarende „Erziehungsmaßnahmen“ anzuwenden. Zumindest dem Kreisjugendamt Dithmarschen waren diese Zustände, wie sich später herausstellte, bereits seit 2007 bekannt. Trotzdem wurden die Einrichtungen erst im Frühsommer diesen Jahres geschlossen und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss soll insbesondere aufgeklärt werden, wie es über die Jahre zu einem derart eklatanten Versagen der Heimaufsicht kommen konnte.
Mit ihrer Mehrheit setzen die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag (Drs. 18/3375) durch, der den Gegenstand des Untersuchungsausschusses um die Aufgabe ergänzen soll, geeignete pädagogische Konzepte für Jugendhilfeeinrichtung zu erarbeiten.
Wohl zu Recht stieß dieses bei der Opposition auf massive Kritik: Eine solche Aufgabe sein nicht in einem Untersuchungsausschuss anzusiedeln, sondern im Sozialausschuss gut aufgehoben. Die Chefs aller drei Oppositionsfraktionen drohten mit Klage vor dem Landesverfassungsgericht, sollte der beschlossene Änderungsantrag tatsächlich umgesetzt werden.