Es bleibt dabei: In der Präambel der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird es, wie es schon seit 1949 der Fall ist, keinen Gottesbezug geben. Entsprechende Anträge scheiterten an der notwendigen 2/3-Mehrheit.

Es bleibt dabei: In der Präambel der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird es, wie es schon seit 1949 der Fall ist, keinen Gottesbezug geben. Entsprechende Anträge scheiterten an der notwendigen 2/3-Mehrheit.
Seit der Verfassungsreform 2014 schwelt ein Streit darüber, ob in der Präambel der Landesverfassung ein sogenannter Gottesbezug auftauchen soll. Inzwischen fast 70 Jahre ist die Landesverfassung ohne eine solche Anrufung einer Göttin oder eines Gottes ausgekommen.
Innerhalb unseres Landesverbandes der LINKEN ist die konkrete Frage – Gottesbezug in der Verfassung, ja oder nein – bisher nicht abschließend diskutiert. Dieses mag daran liegen, dass DIE LINKE immer für eine klare Trennung von Religion und Staat eingetreten ist.