Auf Antrag der Piratenfraktion (Drs. 18/3645) hat sich der Landtag mit dem Thema „Smart Meter“ beschäftigt – der vom Bundestag beschlossenen Pflicht, diese „intelligenten Stromzähler“ ab 2020 auch in privaten Haushalten mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden zu installieren.
Mit dieser Technologie soll erreicht werden, dass Versorger die Stromproduktion auf den tatsächlichen Bedarf abstimmen und Schwankungen in ihren Netzen managen können. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen davon profitieren, dass ihre Stromtarife flexibel angepasst werden können.
Die Einführung von „intelligenten Stromzählern“ wirft verschiedene Probleme auf: Um den gewünschten Steuerungseffekt zu erzielen ist es notwendig, die genauen Verbrauchsverläufe digital zu erfassen und per Internet an die Energieversorger zu übertragen. Dieses birgt ein immenses Datenschutz-Risiko, da neben der Menge des Stromverbrauchs jeweils auch der genaue Verbrauchszeitpunkt erfasst wird, was ziemlich akkurate Rückschlüsse auf individuelle Lebensgewohnheiten zulässt.
Ebenso dürften die propagierten Einspareffekte für Privathaushalte nur schwer zu realisieren sein. Zwar könnte – Waschmaschine mit Internetanschluss vorausgesetzt – von den angepriesenen flexiblen Strompreisen theoretisch profitieren, wer solche Geräte dann Nachts betreibt. Dem Verhältnis zu den Nachbarn und einer erholsamen Nachtruhe aber dürfte dieses nicht unbedingt dienlich sein. Darüber hinaus ist der Stromverbrauch in Privathaushalten kaum zeitlich flexibel steuerbar, so dass substantielle Energieeinsparungen durch die Installation von „Smart Metern“ nicht eintreten werden. Was aber ganz gewiss eintreten wird ist, dass die Privathaushalte die zusätzlichen Kosten für die „intelligenten Stromzähler“ in Höhe von ca. 100 Euro im Jahr zahlen müssen.
Profitieren würden von der flächendeckenden Einführung der „Smart Meter“ in allererster Linie die Stromversorger und Energiekonzerne: Statt in Verbundnetze und Speichertechnologien zu investieren, werden (mal wieder) Kosten auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher abgewälzt. Und dieses mit einer fragwürdigen Technologie, welche mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit den erhofften Beitrag zur Energiewende nicht leisten kann, sondern diese weiter verzögert.
Einhellig forderte der Landtag dann Nachbesserungen am zustimmungspflichtigen Bundesgesetz zum Einbau der „intelligenten Stromzähler“ (allerdings nur den Datenschutz-Aspekt betreffend).
[Update 18.12.]
Tatsächlich hat der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag eine „Verbesserung“ des Gesetzes gefordert, u.a. solle die Speicherfrist der Verbrauchsverläufe von 24 auf 12 Monate gesenkt werden.