„68er-Sitzblockade-Mentalität“ war nur einer der blumigen Vorwürfe der vor Wut schäumenden CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 18/3655), in Schleswig-Holstein das Amt einer Polizeibeauftragten bzw. eines Polizeibeauftragten zu schaffen.
Dieses bei der Bürgerbeauftragten des Landes anzusiedelnde Amt soll dazu dienen, mögliche Beschwerden über die Arbeit der Polizei entgegenzunehmen und diesen nachzugehen. Bisherige Praxis ist, dass für Beschwerden über die Polizei die Polizei selbst zuständig ist – ein augenscheinlicher Interessenkonflikt, der häufig nicht unbedingt zur Aufklärung beiträgt.
Ferner soll eine künftige Polizeibeauftragte bzw. ein künftiger Polizeibeauftragter aber auch unabhängige Ansprechpartnerin für die Beamtinnen und Beamten selbst sein, die mit Problemen im Dienst konfrontiert sind. Insbesondere der SPD-Fraktionen war es wichtig auf diesen Aspekt immer wieder hinzuweisen, um sich so von der Argumentation der Grünen abzusetzen, welche eher die Aufklärung etwaiger Übergriffe durch die Polizei in den Fokus rückte.
CDU und FDP wollten in der Einrichtung einer solchen unabhängigen Anlaufstelle allerdings nichts anderes sehen als eine „ausgeprägte Misstrauenskultur“ gegenüber der Polizei. Statt sich „um die Sicherheit der Bürger zu kümmern“, würde eine „völlig überflüssige“ Stelle geschaffen.
In den skandinavischen Ländern, in Großbritannien, den Niederlanden und vielen anderen europäischen Staaten sind solche Ombudsstellen, welche unabhängig Beschwerden über die Polizei als auch Beschwerden aus der Polizei nachgehen, teilweise seit Jahrzehnten Realität. Auch einige andere Bundesländer – etwa Rheinland-Pfalz – haben solche Stellen in den letzten Jahren geschaffen und gute Erfahrungen damit gemacht.
Es passt zum obrigkeitsstaatlichen Verständnis der CDU, gegen diesen Vorschlag so derart giftig zu reagieren. Hoffentlich führt dieses nicht dazu, diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss (an welchen er überwiesen wurde) versanden zu lassen.