Uni ohne Geld: Gebäudesanierung jetzt! (DIE LINKE. Schleswig-Holstein)

Neues Hochschulgesetz geht an der Sache vorbei

In der Debatte um den Regierungsentwurf für ein neues Hochschulgesetz (Drs. 18/3156) ging es erneut um die Frage der mangelnden finanziellen Ausstattung von Universitäten und Fachhochschulen sowie um Aspekte der Hochschulautonomie. Erst kürzlich hatte der Koalitionsausschuss beschlossen, den Hochschulen weitere 25 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen – von denen allerdings 10 Millionen erst in den Jahren 2018 und 2019 fließen sollen, also nach der nächsten Landtagswahl. Letztlich bleibt die genannte Summe angesichts des jahrelangen Sanierungsstaus sowie der kommenden doppelten Abitur-Jahrgänge nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ein zentraler Inhalt des Gesetzentwurfes sind Veränderungen der Leitungsstrukturen an den Hochschulen, Übertragung der Bauträgerschaften für Baumaßnahmen an Universitäten an diese selbst sowie eine Stärkung des Mitbestimmungsrechts von Studierenden. Ob diese Schwerpunktsetzung an den richtigen Stellen ansetzt, darf völlig zu Recht bezweifelt werden. Angesicht der prekären sozialen Situation vieler Studierender erscheinen zusätzliche Antrags- und Rederechte des AStA in den Hochschulsenaten doch ziemlich zweitrangig (zumal bei Wahlen zu Studierendenvertretungen seit längerer Zeit kaum noch Wahlbeteiligungen über 20% erreicht werden). Für eine Verbesserung der sozialen Lage von Studierenden hat der Gesetzentwurfes nichts anzubieten. Und auch die neu einzuführende Pflicht der Hochschulen, einen „Verhaltenskodex für gute Beschäftigungsbedingungen“ einzuführen, dürfte wenig an der Realität dauerbefristeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ändern.

Begrüßenswert ist hingegen die Stärkung der Fachhochschulen, die jetzt mit einem Promotionsrecht ausgestattet werden sollen. Ebenso wird der Zugang von beruflich qualifizierten Studienwilligen ohne Abitur ein wenig erleichtert. Aber auch hier muss aus unserer Sicht dringend nachgebessert werden: DIE LINKE fordert seit Jahren, die Hochschulen grundsätzlich für Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung zu öffnen, unabhängig vom Schulabschluss.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Bildungs- sowie den Wirtschaftsausschuss verwiesen.

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