Heute durfte ich meinen ersten „echten”, da öffentlichen Auftritt in diesem Bundestagswahlkampf absolvieren: Der Verein Mehr Demokratie e.V. tourt gerade über die Marktplätze dieser Republik, um für die Einführung bundesweiter Volksentscheide zu werben. Mit ihrem Kandidatencheck hatten sie bereits vor einigen Wochen begonnen, die Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien nach ihrer Haltung zu den konkreten Vorschlägen für eine mögliche Volksgesetzgebung zu fragen. Ich konnte allen Forderungen von Mehr Demokratie e.V. zustimmen.
Zu ihrer Aktion wurden alle Direktkandidatinnen und Direktkandidaten im Wahlkreis Rendsburg-Eckernförde eingeladen. Tatsächlich erschienen sind außer mir nur noch Anne Burmeister von der Piratenpartei sowie Sönke Rix von der SPD. Wo die Kandidierenden von CDU, FDP und GRÜNEN gewesen sind, konnte keiner sagen. Laut den Aktivisten von Mehr Demokratie e.V. hätte sie weder abgesagt noch sonstwie auf die Einladung reagiert. Schade.
So wurde die Befragung der drei Kandidatinnen und Kandidaten recht einmütig: Alle bejahten die Notwendigkeit bundesweiter Volksentscheide und lobten den einladenden Verein für sein jahrzehntelanges Engagement in dieser Angelegenheit. Die Nichtanwesenheit ihres Kandidaten machte es für alle Beteiligten einfach auf die CDU zu schimpfen, die seit vielen Jahren jede Initative für die Einführung bundesweiter Volksentscheide bekämpft hat. Selbst bei der Frage nach zwingenden Referenden bei Grundgesetzänderungen waren sich alle drei einig – obwohl Sönke Rix diese Forderung noch im Kandidatencheck verneint hatte. Ähnlich bei der Nachfrage nach verpflichtenden Volksabstimmungen bei der Übertragung von Hoheitsrechten an die Europäische Union: Alle dafür.
Spannender hätte es bei der Frage nach einer möglichen Themenbegrenzung für solche Volksentscheide werden könne. Jüngeres Negativbeispiel aus dem Musterland der direkten Demokratie, der Schweiz, wäre hierfür das vor einigen Jahren auf maßgeblichem Betreiben einer rechten Partei per knapper Volksabstimmung eingeführte Minaretten-Verbot. Wiederum waren sich alle einig: Vor einem solchen Unsinn schütz in Deutschland bereits die sogenannte Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) im Grundgesetz, welche die Grundrechte gegen einen verfassungsändernden Eingriff des Gesetzgebers schützt – eben auch gegen solche Eingriffe einer möglichen künftigen Volksgesetzgebung. Daher müsse es keine weitere Beschränkung bei den Gegenständen von Volksentscheiden geben.
Gerne hätte ich mir eine erste Kontroverse mit meinen Gegenkandidatinnen und Gegenkandidaten geliefert. Da aber nur die Hälfte des Kandidierendenfeldes überhaupt anwesend war, bot dieses Thema keinen Anlass. Bei anderen Themen wird dieses anders sein, und ich freue mich schon darauf.