Eine vergleichsweise emotionale Debatte führte der Landtag über eine Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetz, genauer über dort normierte Einschränkungen an den sogenannten „stillen Feiertagen“ (Karfreitag, Totensonntag, Volkstrauertag).
Nach aktueller Rechtslage sind ab 4:00 Uhr morgens keine Tanzveranstaltungen und Rock-Konzerte an diesen Feiertagen erlaubt, das Zeigen bestimmter Filme in Kino und Fernsehen untersagt, ferner öffentliche Versammlung „die nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen“ – wie etwa politische Kundgebungen – verboten.
Zur Debatte wurden verschiedene Anträge gestellt (siehe Plenum online), die letztlich auf ein Ringen um Uhrzeiten hinausliefen: Einig waren sich alle Fraktionen im Landtag, die Einschränkungen an den sogenannten „stillen Feiertagen“ grundsätzlich beizubehalten, nur über das jeweilige Ausmaß gab es unterschiedliche Auffassungen. Einzig die CDU lehnte jegliche Änderungen mit Verweis auf den „Willen der Kirchen“ ab.
Letztlich einigte sich eine Mehrheit der Abgeordneten auf einen Kompromiss: Tanzverbote und andere Einschränkungen sollen am Totensonntag und Volkstrauertag nur noch in der Zeit von 6 bis 20 Uhr gelten. Für den Karfreitag wurde die entsprechende Schutzzeit von bisher 0 Uhr bis Mitternacht auf 2 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages verschoben. Das bestehende Versammlungsverbot an „stillen Feiertagen“ wurde unverändert gelassen – aufgrund einer in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerde über das bayerische Feiertagsgesetz könnte dieses aber bald aufgehoben werden müssen.
DIE LINKE setzt sich grundsätzlich für eine klare Trennung zwischen Kirche und Staat ein und lehnt Tanzverbote und ähnliche Einschränkungen an religiösen Feiertagen ab. Nur noch wenig mehr als die Hälfte der schleswig-holsteinischen Bevölkerung ist in einer der beiden Amtskirchen organisiert, gleichwertiger Schutz für ähnliche „stille Feiertage“ anderer Religionsgemeinschaften hingegen nicht vorgesehen. Dieses widerspricht der Neutralitätspflicht des Staates in Religions- und Weltanschauungsfragen.
Auch für den weltlichen Volkstrauertag ist nicht einzusehen, warum hier ein bestimmtes Verhalten an diesem Tag gesetzlich vorgeschrieben werden soll – und beispielsweise für den Holocaust-Gedenktag (27. Januar) nicht. Es sollte jeder und jedem selbst überlassen bleiben, wie Gedenktage begangen werden.
In Sachen des Schutzes von Sonn- und Feiertagen wäre es für größere Teile der Bevölkerung viel hilfreicher, sich mit einer mindestens ähnlichen Leidenschaft einer anderen Sache anzunehmen: Der starken Ausweitung nicht notwendiger Erwerbsarbeit an solchen Tagen. So haben etwa Sonntagsöffnungen von Geschäften in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Hier könnte der Gesetzgeber ganz einfach für mehr Ruhe und Besinnlichkeit sorgen, statt unzeitgemäße Tanzverbote zu bestätigen.