Kirche im Abendrot (Symbolfoto)

Die Kirche bleibt im Dorf

Es bleibt dabei: In der Präambel der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird es, wie es schon seit 1949 der Fall ist (auch in der vorangegangenen Landessatzung), keinen Gottesbezug geben.

Entsprechende Anträge scheiterten an der notwendigen 2/3-Mehrheit. Deutlich an dieser Hürde scheiterten Entwürfe, die eine sehr direkt formulierte Gottesformel (Drs. 18/4107) und einen Verweis auf das „religiöse Erbe“ (Drs. 18/4264) enthielten. Genau eine Stimme zu wenig bekam die Vorlage (Drs. 18/4408), welche beides irgendwie zu vermengen versuchte.

Aus Sicht der LINKEN, welche sich immer klar für eine eindeutige Trennung zwischen Staat und Religion ausgesprochen hat, ist dieser Ausgang zufriedenstellend. Es muss aber die Frage erlaubt sein, warum gerade an diesem – für das Alltagsleben der Einwohnerinnen und Einwohner Schleswig-Holsteins doch recht belanglosem – Thema soviel Leidenschaft entwickelt wurde, monatelang nach einem Kompromiss gerungen wurde, viele Stunden Plenardebatte „verbraucht“ wurden. Sehr viel wichtigere Themen sind deswegen immer wieder zu kurz gekommen: Zur Bestätigung dieser These reicht ein Blick auf die abgesetzten Tagesordnungspunkte (jeweils ganz unten im Zeitplan) der letzten Sitzungswochen.

Ob es damit mit dem Thema Gottesbezug vorbei ist, muss jetzt die Volksinitiative entscheiden, welche diese erneute Behandlung im Landtag durch erfolgreiche Unterschriftensammlung erst erzwungen hatte. Innerhalb der kommenden sechs Monate bestünde die Möglichkeit, durch Sammlung von 80.000 Unterschriften ein Volksbegehren zu starten und somit letztlich eine Volksabstimmung zu erreichen.

Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass eine solche Volksabstimmung dann zeitgleich zur Landtagswahl stattfindet. Eine gute Möglichkeit für DIE LINKE, welche als einzige realistische Landtagspartei eine klare Haltung zum Thema Abgrenzung von Staat und Religion hat.

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