Durch das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde den Kommunen aufgetragen, zur Reduzierung von schädlichen Stickoxid-Emissionen auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorzusehen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Einwohnerinnen und Einwohner städtischer Ballungsräume ist völlig zu Recht als höherrangiger eingestuft worden als die Möglichkeit, mit einem dieselbetriebenen Fahrzeug an jeden Ort fahren zu können. Hierdurch geraten auch Städte in Schleswig-Holstein, insbesondere die Landeshauptstadt Kiel, unter Handlungsdruck.
„Ich begrüße das Urteil ausdrücklich,“ so Stefan Karstens, verkehrspolitischer Sprecher der LINKEN in Schleswig-Holstein, „denke aber, dass die Kommunen letztlich nicht der richtige Adressat sind. Weiterhin gibt es keine gesetzliche Regelung, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung klar regelt. Stattdessen ergeben sich fast alle Parteien weiterhin den Forderungen der Autoindustrie, für gute Profite weiterhin eine schmutzige und veraltete Technologie verkaufen zu können. Die nun zu erwartenden Fahrverbote für dieselbetriebene Fahrzeuge werden vor allem Pendlerinnen und Pendler sowie Kleinbetriebe treffen, die ihre Fahrzeugflotten nicht so einfach austauschen können. Hier muss die Politik sich endlich mit den Autokonzernen anlegen und diese dazu zwingen, die Hardware solcher Fahrzeuge auf eigene Kosten anzupassen oder Ersatzfahrzeuge bereitzustellen. Ebenso braucht es ein verbindliches Auslaufdatum für die Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in der nahen Zukunft, um eine soziale und ökologische Verkehrswende wirksam anzuschieben. Statt Nebelkerzen in Richtung der Europäischen Kommission zu werfen, braucht es zukunftsweisende Konzepte für einen ausgebauten und fahrscheinlosen Öffentlichen Nahverkehr. Einzig DIE LINKE hat hierfür ein konkretes und gegenfinanziertes Konzept vorgelegt.“
Mehr Informationen zum Konzept der LINKEN für eine ökologisch und sozial gerechte Mobilitäts-Offensive: https://www.die-linke.de/themen/oepnv/