Ab dem kommenden Jahr soll es ein sogenanntes „Krippengeld“ in Höhe von monatlich 100 Euro für Eltern und Alleinerziehende geben, welche ihre Kinder unter drei Jahren in Kindertagesstätten betreuen lassen.
Auf Antrag der CDU (Drs. 18/3940) wurde über diese Pläne erneut debattiert. Von den Konservativen wurde gefordert, die für das „Krippengeld“ veranschlagten ca. 23,4 Mio. Euro lieber in die räumliche und personelle Ausstattung der Kitas zu stecken, um so die Kommunen zu entlasten. Rednerinnen und Redner der Regierungsfraktionen entgegneten, dass entsprechende Mittel sich in den vergangenen fünf Jahren bereits mehr als verdoppelt hätten. Es sei jetzt an der Zeit, die Erziehungsberechtigten direkt zu entlasten.
Tatsächlich erscheint dieses dringend notwendig: Im bundesweiten Vergleich müssen Erziehungsberechtigte in Schleswig-Holstein mit die höchsten Gebühren für Kita-Plätze aufbringen. Hier würde das „Krippengeld“ in der Tat für eine finanzielle Entlastung sorgen, auch wenn es nur der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein wäre.
Grundsätzlich falsch liegt allerdings auch die Opposition nicht, wenn sie diese Maßnahme als „Wahlgeschenk“ geißelt: Immerhin wird 2017, dem Jahr der voraussichtlichen Einführung des „Krippengeldes“, der Landtag neu gewählt. Hier gilt es immer wieder daran zu erinnern, dass insbesondere die SPD vor der letzten Landtagswahl (und auch noch lange im Verlaufe dieser Legislaturperiode) etwas anderes versprochen hat: mindestens ein gesamtes Kita-Jahr sollte beitragsfrei werden. Davon ist die Landesregierung auch mit dem 100-Euro-Zuschuss meilenweit entfernt.