Mindeslohn für Verkäuferinnen und Verkäufer! (Symbolfoto)

Einzelhandelsverband Nord jammert, Mindestlohn könnte Ausbeutung gefährden

Heute hat sich mal wieder eine meiner „Lieblings“-Lobbyorganisation, der Einzelhandelsverband Nord (EHV) mit einer Horrorgeschichte zu Wort gemeldet: Im norddeutschen Einzelhandel würden wegen der Einführung des Mindestlohnes „tausende Arbeitsplätze“ verloren gehen.

Auch das Aufbauen einer Drohkulisse, dass jetzt die weitere  Technisierung der Einzelhandelsbetriebe forciert werden müsse, etwa durch weitere Einführung von Selbstbedienungskassen, durfte natürlich nicht fehlen.

Diese Panikmache ist im Zusammenhang mit verschiedenen Versuchen seitens der Wirtschaftslobbys zu sehen, kurz vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 noch weitere Ausnahmen in das sowieso arg löchrige Mindestlohngesetz zu schreiben. So scheint das SPD-geführte Bundesarbeitsministeriums gerade auf den letzten Drücker noch entsprechende Wünsche von Unternehmen der Zustellbranche zu erfüllen: Auch Zeitungsausträgerinnen und Zeitungsausträger, die zusätzlich noch andere Versandstücke ausliefern, sollen künftig unter eine der Ausnahmeregelungen fallen. Ähnliches ist in den vergangenen Tagen auch aus der Bäckerrei-Branche zu hören. Gar nicht verwunderlich also, dass es auch der Einzelhandel noch einmal versucht.

Ziemlich „witzig“ ist tatsächlich das durch den Hauptgeschäftsführer des EHV, Dierk Böckenholt, vorgebrachte Klagelied, nach Einführung des Mindestlohnes würden wohl Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht mehr in Aushilfsjobs im Einzelhandel arbeiten können – was die Bildungsfinanzierung gefährden würde. In völliger neoliberaler Hirnvernebelung scheint Herr Böckenholt gar nicht auf den Gedanken zu kommen, dass Bildungsfinanzierung eine gesamtgesellschaftliche und damit öffentliche Aufgabe ist, die eben gerade nicht von irgendwelchen Aushilfstätigkeiten mit Billiglöhnen abhängen darf.

Ebenso schräg das Gejammer darüber, dass Familien durch den Mindestlohn „Zusatzeinkünfte“ wegbrechen würden, da Einzelhandelsbetriebe künftig wohl weniger geringfügige Beschäftigungsverhältnisse anbieten könnten. Realität ist doch, dass die überwiegende Zahl der Minijobs (und in Schleswig-Holstein sind dies 24,3 % aller Beschäftigungsverhältnisse – bei erwerbstätigen Frauen gar 29,3 %) aus reiner Not angenommen werden, weil ordentliche Arbeitsplätze gar nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Mitnichten sind die sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse – im Einzelhandel tatsächlich überwiegend von Frauen ausgeübt – Quelle irgendwelcher „Zusatzeinkünfte“, sonder häufig das einzig mögliche Erwerbseinkommen. Direkte Folge der umfassenden Vernichtung von Normalarbeitsverhältnissen, die seit Einführung der rot-grünen Agenda 2010 in vollem Gange ist – gerade in dienstleistungsintensiven Branchen wie dem Einzelhandel.

Mindestlohn gerade jetzt! (Plakat der Partei DIE LINKE)Um es ganz klar zu benennen: Unternehmen, die durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes (der nebenbei bemerkt viel zu gering ist, um künftige Altersarmut zu verhindern) in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, haben bisher ein parasitäres Geschäftsmodell verfolgt, welches nur durch milliardenschwere indirekte Lohnsubventionen aus Steuergeldern überhaupt möglich ist. Wer nämlich mit Gehältern unterhalb des kommenden Mindestlohnes abgespeist wird, ist in fast allen Fällen auf ergänzende Grundsicherungsleistungen (das sogenannte „Aufstocken“) angewiesen, um überhaupt das Existenzminimum sichern zu können. Mit „hartem Wettbewerb“ hat dieses also nichts zu tun, da die viel beschworenen Kräfte des „freien Marktes“ schon lange zugunsten der Arbeitgeberseite außer Kraft gesetzt wurden – staatlich ermöglichte Ausbeutung wäre die weit passendere Bezeichnung. Und auf diese möchte natürlich auch der Einzelhandel nicht verzichten.

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