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Die Landesregierung steht im Wort: Nein zur Vorratsdatenspeicherung!

Die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung ist ein Angriff auf Bürgerrechte und Grundgesetz. Dass sich die Große Koalition dermaßen selbstherrlich über die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgesetz und Europäischem Gerichtshof hinwegsetzt ist erschreckend und eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat. Eine erneute anlasslose Massenüberwachung aller Menschen im Land ist glasklar verfassungswidrig und darf es nicht geben!

Unter der schönfärberischen Bezeichnung „Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ hat der Bundestag heute auf Antrag von CDU und SPD beschlossen, dass künftig die Verbindungsdaten jeglicher Internetkommunikation und jeglichen Telefongesprächs für zehn Wochen gespeichert werden sollen. Hierzu zählen auch die etwa durch jedes Smartphone erzeugten Standortdaten.

Zustimmung im Bundestag zu verfassungswidrigen Überwachungsgesetzen: CDU/CSU 67 %, SPD 78%, FDP 33%, GÜNE 44%, DIE LINKE 0%

Ein ähnliches Gesetz war in der Bundesrepublik bereits einmal in Kraft, wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings schon 2010 für grundgesetzwidrig erklärt und aufgehoben. Im April 2014 hatte ebenso der Europäische Gerichtshof die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, weil diese gegen die Grundrechte-Charta der Europäischen Union verstößt.

Bereits im November soll jetzt das neue Gesetz den Bundesrat passieren.

Wir werden ganz genau hinschauen wie sich die schleswig-holsteinische Landesregierung im Bundesrat verhält. Auf die vielen Sonntagsreden von hiesigen Spitzenpolitikern der SPD und der GRÜNEN müssen jetzt Taten folgen. Immerhin haben sich im März alle Parteien außer der CDU im Landtag klar gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und dieses auch schwarz auf weiß so beschlossen. Schleswig-Holstein muss das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Bundesrat ablehnen!

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