Durch einen Antrag im Landtag (Drs. 18/2695) versuchte die CDU, die gegenwärtige Stimmungsmache gegen den gerade erst eingeführten gesetzlichen Mindestlohn zu befeuern. Hierbei blies sie in dasselbe Horn wie ihre Partei auf Bundesebene: Der Mindestlohn sein ein „Bürokratiemonster“, welches insbesondere dem sogenannten „Mittelstand“ schaden zufügen würde. Gefordert wurde u.a. die Abschaffung von Dokumentationspflichten über die Arbeitszeiten. Der Beifall der FDP war gesichert.
Letztlich wurde der Antrag durch den Landtag abgelehnt. Tatsächlich bestehen in Deutschland schon seit über zwei Jahrzehnten gesetzliche Regelungen, welche die Erfassung und Dokumentation von Arbeitszeiten vorschreiben. Durch den Mindestlohn ist hier also kein neuer „bürokratischer Wahnsinn“ (O-Ton Johannes Callsen, CDU) entstanden. Vielmehr könnte die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes durch eine Aufweichung der Arbeitszeiterfassung recht wirksam ausgehebelt werden.
Kein Wort verloren die Landespolitikerinnen und Landespolitiker der SPD darüber, dass ihre Regierungsleute auf Bundesebene (Andrea Nahles, Sigmar Gabriel) bereits fleißig daran arbeiten, die Forderungen der Wirtschaftsverbänden zur Aufweichung des Mindestlohngesetzes zu erfüllen. Ein Sachverhalt, auf den im Verlauf der Debatte leider auch niemand sonst hinwies. Schon aus dem Grunde, dass solche eklatanten Widersprüche wieder thematisiert werden, braucht es DIE LINKE wieder im Landtag!