Zu sehen ist der leere Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

Bundestag mit Übergröße

Der neu gewählte Bundestag wird in einer Rekordgröße von 709 Abgeordneten zusammentreten. Laut § 1 des Bundeswahlgesetzes besteht die Soll-Größe des Bundestages hingegen nur aus 598 Abgeordneten, mithin also fast 20 % mehr Abgeordnete, als eigentlich vorgesehen. Damit ist der Deutsche Bundestag das zweitgrößte nationale Parlament überhaupt, nur der chinesische Volkskongress ist mit rund 3.000 Mitgliedern größer (bei einer Bevölkerung von knapp 1,4 Mrd. Menschen). Auch das Europäische Parlament ist mit 751 Abgeordneten nur geringfügig größer, vertritt allerdings über eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner der Europäischen Union.

Ursache für die Rekordgröße dieses Bundestages sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese entstehen dadurch, wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr gemäß des Ergebnisses der Verhältniswahl (dem „Prozent-Ergebnis“) insgesamt Mandate zustehen. Aufgrund der Schwäche von CDU und SPD bei dieser Bundestagswahl ist dieses ziemlich häufig vorgekommen, da die beiden „großen“ Parteien trotzdem zusammen 290 der insgesamt 299 Direktmandate errungen haben. Bis einschließlich der Bundestagswahl 2009 wurden diese Überhangmandate nicht ausgeglichen, so dass es vorkommen konnte, dass Parteien aufgrund von Überhangmandaten mehr Sitze im Bundestag erhielt, als ihnen aufgrund ihres bundesweiten Wahlergebnisses eigentlich zustanden (tatsächlich sicherten 2002 wohl nur die drei Überhangmandate für die SPD Gerhard Schröder die Kanzlerschaft). Dieses wurde schließlich 2008 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt, aufgrund der eingeräumten Änderungsfrist und des Widerstandes der damaligen Großen Koalition gegen eine schnelle Anpassung allerdings erst nach der Bundestagswahl 2009 geändert. Seitdem werden Überhangmandate durch jeweils so viele Ausgleichsmandate ergänzt, bis die tatsächliche Zusammensetzung des Bundestages dem bundesweiten Wahlergebnis entspricht.

Bei der jüngsten Bundestagswahl waren hierfür 46 Überhangmandate und 65 Ausgleichsmandate notwendig: Der neue Bundestag besteht also aus 111 Abgeordneten mehr, als dieses eigentlich vorgesehen ist. Da mit jedem zusätzlichen Mandat auch erhebliche Kosten verbunden sind (Diäten, Büros, Mitarbeiter, usw.), wird das neue Parlament die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler etwa 300 Mio. Euro zusätzlich kosten. Gerade in Zeiten, wo Rechtsradikale erfolgreich Stimmung gegen „System-Politiker“ machen (um so schnell wie möglich selbst welche zu werden) und allgemein eine gewisse Verdrossenheit mit Parteien und politischen Institutionen besteht, wohl nicht die allerbeste Entwicklung.

Tatsächlich war vor der jetzt eingetretenen Folge dieser Regelungen, einem aufgeblähtem Bundestag, schon vor Jahren gewarnt worden. Es tat sich in der vergangen Jahren allerdings wenig. Einzig DIE LINKE hatte schon vor Einführung des jetzigen Regelungen im Parlament darauf hingewiesen, dass diese in der geltenden Ausgestaltung zu einem übergroßen Bundestag führen könnten. Der bisherige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) machte im vergangenen Jahr den Vorschlag, die Anzahl der Ausgleichsmandate zu begrenzen – eine Regelung, die wiederum den Wählerwillen verfälschen und einzig den größeren Parteien nutzen würde.

Denkbare Alternativen

Schon mit einem simplen Trick wäre es möglich, die Anzahl der Ausgleichsmandate zu begrenzen, ohne das Wahlergebnis zu verfälschen: Bisher werden Überhangmandate pro Bundesland bzw. pro Landesliste ausgeglichen, was ihre hohe Anzahl erklärt. Ebenso möglich (bei entsprechender Wahlrechtsänderung) wäre es aber, diesen Ausgleich bundesweit vorzunehmen. Sprich: Die Gesamtzahl der Überhangmandate einer Partei werden verteilt über alle Landeslisten dieser Partei ausgeglichen. Darauf haben aber insbesondere die großen Landesverbände der größeren Parteien so überhaupt keine Lust, weil sie dadurch voraussichtlich Listenmandate verlieren würden. Mehrheiten im Bundestag für eine solche Lösung sind also extrem unwahrscheinlich (zumal es das Problem mit den Überhangmandaten der bayerischen Regionalpartei CSU nicht lösen würde).

Eine andere Alternative wäre, die Anzahl der Wahlkreise zu verringern. Bisher ist vorgesehen, dass die Hälfte der Bundestagsabgeordneten (ohne Berücksichtigung der Überhang- und Ausgleichsmandate) direkt in den Wahlkreisen gewählt wird. Würde nun der Anteil der Direktmandate z.B. auf ein Drittel sinken, würde sich auch die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten stark verringern.

Im Sinne einer Weiterentwicklung der Demokratie am besten wäre aber wohl eine deutliche Veränderung des Bundestagswahlrechts, sowie wie vor einigen Jahren von der ehemaligen LINKEN Bundestagsabgeordneten Halina Wawzyniak vorgeschlagen [pdf]: Die Direktmandate über Wahlkreise würden gänzlich entfallen, so dass Abgeordnete nur noch über die Landeslisten gewählt würden. Da immer geringere Erststimmenergebnisse für das Erringen eines Direktmandates ausreichen, wäre ihre Abschaffung schon demokratietheoretisch nur folgerichtig: Bei der jüngsten Bundestagswahl haben nur 12 von 299 direkt gewählten Abgeordneten überhaupt mehr als 50 % der Erststimmen in ihrem Wahlkreis gewonnen. In 60 Wahlkreisen haben weniger als ein Drittel der Erststimmen genügt, um das Direktmandat zu bekommen (Quelle: Bundeswahlleiter).

Statt nur eine Stimme für eine Liste abgeben zu können, hätten Wählerinnen und Wähler entsprechend dieses Vorschlages die Möglichkeit, mehrere Stimmen zu vergeben (ein vergleichbares Wahlrecht besteht z. B. in Hamburg und Bremen sowie bei zahlreichen Kommunalwahlen). Diese zusätzlichen Stimmen könnten die Wahlberechtigten dann auch über verschiedenen Kandidatinnen und Kandidaten, evtl. sogar auf verschiedene Listen verteilen. Der vom Grundgesetz geforderte Grundsatz einer personalisierten Verhältniswahl bliebe gewahrt. Ebenso müssten Kandidatinnen und Kandidaten dann nicht nur vor allem die Gremien und Aufstellungsversammlungen ihrer eigenen Parteien überzeugen, um einen aussichtsreichen Listenplatz zu bekommen – sondern tatsächlich auch die Wählerinnen und Wähler. Sicherlich ein Gewinn für die Demokratie, weil das Votum der Wählerinnen und Wähler ernster genommen würde.

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